Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) ist eine Publikation des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Sie definiert, welche Mittel und Gegenstände von den Krankenversicherungen in der Grundversicherung übernommen werden. Gemeint sind zum Beispiel Brillen und Kontaktlinsen, Verbände oder Messgeräte. Sie dienen für die Behandlung oder Untersuchung einer Krankheit oder ihrer Folgen.
Auszug aus der aktuellen Version vom 1.7.2024
Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Altersjahr
- Jugendlichen werden jährlich maximal 180.- CHF für Brillengläser oder Kontaktlinsen vergütet. Voraussetzung ist, dass das Brillenrezept von einem Augenarzt ausgestellt wurde (MiGel Position 25.01.01.00.1)
Patienten mit fortschreitender Kurzsichtigkeit (progressive Myopie) bis zum vollendeten 21. Altersjahr
- > 0.5 dpt. Progression/Jahr (Achsenlängen-Zunahme dokumentieren)
- Verordnung durch Facharzt für Augenheilkunde
- nicht kommulierbar mit anderen MiGel des Kapitel Sehhilfe
- für multifokale Kontaktlinsen/Orthokeratologie Kontaklinsen/multifokale Brillengläser (DIMS)
Werden pro Jahr 850.- CHF vergütet (MiGel Position 25.02.04.00.1)
Patienten mit krankheitsbedingten Sehfehlern durch:
- Grauer Star
- Diabetes Mellitus
- Makulaerkrankungen
- Augenmuskelströrungen (Schielen)
- Ambylopie
- Medikamentennebenwirkung
- nach einer Augenoperation
Werden pro Jahr 180.- CHF/Auge für Brillengläser, Kontaktlinsen oder Schutzgläser vergütet (MiGeL Position 25.02.01.00.1)
Patienten, die mit Kontaktlinsen mehr als ca. 20% besser sehen als mit Brillen
- Kurzsichtigkeiz > -8 dpt.
- Weitsichtigkeit > +6.0 dpt.
- Anisomtropie =/> 3 dpt.
Werden alle 2 Jahre 271.- CHF/Auge für Kontaktlinsen vergütet
(MiGeL Position 25.02.02.00.1)
Patienten mit unregelmässigen Hornhäuten
- irregulärer Hornhautverkrümmung
- Keratoconus
- Hornnhauterkrankungen oder -verletzungen
- Iris-Defekt
- nach einer Operation an der Hornhaut
Werden 632.- CHF/Auge für Kontaktlinsen vergütet (ohne zeitliche Limitierung)
(MiGeL Position 25.02.03.00.1)
Patienten eine Brillen-Folie benötigen
- Schielen
- Amblyopie (Schwachsichtigkeit)
Werten einmalig 7.- CHF vergütet