25.7.2023
Lesezeit:
17 Minuten

TARDOC-Rechnung beim Augenarzt

Hinter jeder TARDOC-Position steht eine Leistung, welche der Augenarzt bei der Augenuntersuchung erbringt

Dr. Valéry Vinzent Wittwer

Per 1. Januar 2022 erhalten Patientinnen und Patienten für jede Konsultation eine Rechnungskopie vom Leistungserbringer. Dies tritt im Zusammenhang mit dem Kostendämpfungspaket Anpassungen im Krankenversicherungsgesetzt (KVG) in Kraft. Es soll die Patienten dazu animieren die Kosten ihrer ärztlichen Konsultationen zu kontrollieren und allenfalls Einspruch zu erheben. Leider setzt das Verstehen einer Arztrechnung Kenntnisse voraus, die einer durchschnittlichen Patientin oder einem durchschnittlichen Patienten fehlen. Um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen versuchen wir hier die wichtigsten Positionen einer Augenarztrechnung aufzuschlüsseln und zu erklären.

Seit dem 1. Januar 2026 wurde der bisherige Tarif TARMED durch den neuen ambulanten Arzttarif TARDOC abgelöst. Die Positionsnummern und teilweise auch die Abrechnungslogik (z.B. Minuten- statt Fünf-Minuten-Blöcke) haben sich dadurch geändert, die zugrundeliegenden Leistungen sind aber grösstenteils dieselben geblieben.

Es werden jeweils auch Messungen und Untersuchungen durchgeführt, die nicht abgerechnet werden können aber zum augenärztlichen State-of-the-Art gehörten (z.B. Ausmessung der Brille, automatische Refraktometrie).

Einerseits ligt es in der Verantwortung des behandelnden Arztes keine unnötigen Untersuchungen zu veranlassen. Er muss seine Leistung ggf. gegenüber der Krankenkasse rechtfertigen können. Andererseits ist der Arzt aber auch dafür verantwortlich, dass seine Untersuchung korrekt und vollständig ist, um die Gesundheit des Patientens nicht zu gefährden resp. nichts zu verpassen. Selbstverständlich können Patienten auf kostspielige Messungen verzichten und diese ablehnen. Der Arzt wird dies jedoch in der Krankenakte entsprechend vermerken um sich der Verantwortung entziehen zu können oder aber die weitere Behandlung des Patienten vollständig ablehnen.

Im Vergleich zu Hausärzten, Psychiatern oder anderen Spezialisten benötigen Augenärzte überdurchschnittlich viele kostspielige Geräte, die auch amortisiert werden müssen. Folglich fällt die Rechnung für eine kurze Untersuchung beim Augenarzt im Vergleich zu anderen Ärzten überdurchschnittlich hoch aus.

Der genaue Betrag, der für die entsprechende Position in Rechnung gestellt wird ist online im Tarifbrowser ersichtlich und setzt sich aus einer ärztlichen und einer technischen Leistung zusammen die mit dem Taxpunktwert des entsprechenden Kantons verrechnet wird.

Manche Krankenkassen schicken Patientinnen und Patienten ein Schreiben, in dem sie anhand der abgerechneten Minutage vorrechnen, wie lange die Untersuchung "eigentlich" hätte dauern sollen, und stellen die Rechnung deswegen in Frage. Diese Berechnung bildet die tatsächlich benötigte Zeit oft nur unzureichend ab: Anamnese, Erklärungen, Vorbereitung der Messungen und die Komplexität des jeweiligen Krankheitsbildes variieren von Patient zu Patient erheblich und lassen sich nicht pauschal in ein starres Zeitschema pressen. Zudem basiert die von den Krankenkassen verwendete Minutage teilweise auf veralteten Annahmen und berücksichtigt nicht, dass einzelne Untersuchungsschritte delegiert und von nichtärztlichem Fachpersonal (z.B. medizinischen Praxisassistentinnen oder Orthoptistinnen) durchgeführt werden, was die effektive Zeitplanung in der Praxis zusätzlich beeinflusst.

Tarifpositionen basieren ausserdem auf einer normativ festgelegten Zeit (einer pauschalen, typisierten Annahme, wie lange eine Leistung üblicherweise dauert), nicht auf der effektiv gemessenen Zeit im Einzelfall. Eine Position darf deshalb auch dann abgerechnet werden, wenn die tatsächlich aufgewendete Zeit im konkreten Fall kürzer war – ausser bei echten "Zeittarifen", wo die Vergütung direkt an die effektive Dauer gekoppelt ist (was bei den meisten augenärztlichen Positionen nicht der Fall ist).

1. Konsultation

Konsultation, erste 5 Min. (AA.00.0010)

Begrüssung

Konsultation, jede weitere Minute (AA.00.0020)

Anders als früher unter TARMED, wo in 5-Minuten-Blöcken abgerechnet wurde, wird unter TARDOC ab der 6. Minute jede einzelne Minute separat abgerechnet – bis maximal 15 Mal pro Konsultation.

Beispiel: Eine Konsultation von einer Gesamtdauer von 30 Minuten wird wie folgt abgerechnet:
Erste 5 Min. + 25 weitere Minuten einzeln. 

Bei kleinen Kindern oder älteren Patienten kommen ggf. andere Positionen zum Zuge, da davon ausgegangen wird, dass dieses Patientenkollektiv aufwändiger ist.

2. Vorsorgeuntersuchungen

Refraktionsbestimmung subjektiv (RC.00.0010)

Sehtest durch den Optiker/Optometristen/Augenarzt mit Ermittlung des bestmöglichen Visus (Sehschärfe), inklusive subjektiv am Autorefraktometer.

Erweiterte Refraktionsbestimmung, inklusive allfällige Brillenordination (RC.00.0020)

Sehtest durch den Optiker/Optometristen/Augenarzt mit Ermittlung des bestmöglichen Visus inklusive Binokularabgleich falls nötig.

Wann ist das nötig?
Sobald sich die Refraktion, also die Korrektur des Sehens verändert ist eine erweiterte Refraktionsbestimmung nötig um heraus zu finden ob die Brille noch stimmt oder ob eine neue Brille zu verordnet werden muss. Vor einer Operation am Auge muss die maximale Sehkraft eruiert werden, ebenso nachach dem sich das Auge nach einer Operation erholt hat.

Vor- und Nachbesprechung diagnostischer/therapeutischer Eingriffe mit Patienten/Angehörigen durch den Facharzt, pro Minute (AA.00.0060)

Besprechen und erklären eines geplanten Eingriffes oder Diagnostik (Ablauf, Chancen und Risiken) inkl. adäquater Dokumentation der erfolgten Patienteninformation. Unter TARDOC deckt dieselbe Position neu auch die Nachbesprechung ab (bis 14 Tage postoperativ) und wird pro Minute statt wie vorher pro 5 Minuten abgerechnet (maximal 60 Mal pro 90 Tage).

Instruktion von Selbstmessungen, Selbstbehandlungen durch den Facharzt, pro Minute (AA.00.0070)

Um dem Patienten die Anwendung und Bedienung technischer Hilfsmittel (z.B. Lidrandpflege) zu erklären. Abrechnung neu pro Minute statt pro 5 Minuten (maximal 15 Mal pro Konsultation, maximal 30 Mal pro 90 Tage).

Applanationstonometrie und stereoskopische Papillenbeurteilung (RC.05.0010)

Messung des Augeninnendruckes durch den Optiker/Optometristen/Augenarzt und Beurteilung des Sehnerven an der Spaltlampe.

Wann ist das nötig?
In der Regel wird der Augendruck bei allen Routineuntersuchungen gemessen. Ein erhöhter Augendruck kann zum Grünen Star führen und bedroht somit direkt das Augenlicht. Auch bei postoperativen Kontrollen nach einer intravitrealen Injektion, nach der Graustaroperation oder aber wenn der Patient Kortisonpräparate anwendet ist die regelmässige Augendruckmessung besonders wichtig.

Biomikroskopie des zentralen Fundus, ein- und beidseitig (RC.70.0010)

Die Untersuchung der zentralen Netzhaut geschieht an der Spaltlampe mit einer Lupe (Netzhautspiegelung) und gehört ebenfalls zur augenärztlichen Routineuntersuchung. Makulaödeme, Blutungen, Netzhautablösungen und Entzündungen im Inneren des Auges werden damit festgestellt.

3. Netzhaut

Zuschlag für eingehende Untersuchung der Fundusperipherie, pro Seite (RC.70.0020)

Hierbei wird werden nicht nur der Sehnerv und die zentrale Netzhaut sondern auch die peripheren Bereiche der Netzhaut untersucht.

Wann ist das nötig?
Bei Patienten mit Erkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck sollten auch die äusseren Netzhautareale z.B. auf Blutungen oder Gefässveränderungen untersucht werden. Mit der Gabe von Tropicamid-Augentropfen kann die Pupille erweitert und auch die ganz periphere Netzhaut beurteilt werden. Dies ist u.A. nötig sobald der Verdacht auf Glaskörperabhebung, Netzhautriss oder Ablösung im Raum steht.

Fundusaufnahme, ein- und beidseitig (RC.35.0100 / RC.35.0110)

Bei der Fundusaufnahme handelt es sich um ein Art Fotographie der Netzhaut.

Wann ist das nötig?
Sobald eine Anomalie wie z.B. ein Netzhautmuttermal, Netzhautriss, Netzhautblutung etc. festgestellt wird oder aber eine systemische Erkrankung vorliegt die Einfluss auf die Netzhaut haben könnte (z.B. Diabetes Mellitus) erfolgt eine Fundusaufnahme zur Dokumentation des Befundes. In späteren Untersuchungen können die Aufnahmen verglichen und eine Verschlechterung resp. Verbesserung erkannt werden.

Schnittbildaufnahme hinterer Augenabschnitt, pro Seite (RC.35.0170)

Sobald in der Biomikroskopie, also bei der Netzhautspiegelung im Bereich der Makula oder des Sehnerven eine Auffälligkeit entdeckt wird erfolgt die Schnittbildaufnahme mit dem OCT-Gerät.

Hierbei werden Schichtbilder des Netzhautgewebes generiert, die einerseits zur Diagnostik resp. Dokumentation und anderseits zur Indikationsstellung einer Operation dienen.

Wann ist das nötig?
Grundsätzlich wird bei allen Patienten mit Diabetes Mellitus eine Untersuchung mit dem OCT-Gerät durchgeführt um ein diabetisches Makulaödem frühzeitig zu erkennen, ebenso vor intraokularen Eingriffen wie der Graustaroperation.

Vor- und während der Therapie mit Medikamenten, die als Nebenwirkung die Netzhaut verändern können (z.B. Chemotherapeutika, Antirheumatika) wird ebenfalls eine OCT-Messung durchgeführt um eine Therapie frühzeitig abbrechen oder umstellen zu können.

Bei Patienten mit Glaukom (Grüner Star) werden ebenfalls bei jeder Konsultation eine OCT-Messung der Nervenfaserschichten am Sehnerven durchgeführt und mit den früheren Messungen verglichen. Nur so ist es möglich das Voranschreiten der Krankheit zu beurteilen, respektive den Therapieerfolg von augendrucksenkenden Medikamenten oder Behandlungen zu messen.

Auch bei Routineuntersuchen bei Patienten ab 50 machen bei bekannter Netzhaut- oder Glaukomerkrankung in der Familie OCT-Messungen im Rahmen eines Screenings Sinn. Diese dürfen aber seit geraumer Zeit nicht mehr über die Krankenkasse abgerechnet werden. Ob die Messungen deshalb nicht durchgeführt, durchgeführt und stattdessen ein Fundusfoto oder aber als Selbszahlerleistung abgerechnet werden, kann der Leistungserbringer selber entscheiden.

Fluoreszenzangiographie, pro Seite (RC.35.0050)

Hierbei wird ein Kontrastmittel in die Vene des Patientin injiziert und daraufhin die Netzhaut mit speziell gefiltertem Licht Fotografiert. Dadurch wird untersucht wie es um die Durchblutung der Netzhaut steht und ob es Gefässe gibt die lecken und so z.B. zu einem Makulaödem führen können.

Wann ist das Nötig?
Nach einem Gefässverschluss oder bei diabetischer Retinopathie

Scanning Laser Angiographie, pro Seite (RC.35.0140)

Neue, schädliche Gefässe die z.B. Makulaödeme verursachen, können mittels Angio-OCT auch ohne Gebrauch von Kontrastmittel erkannt werden.

Neu (seit TARDOC) existiert für diese Untersuchung erstmals eine eigene Tarifposition – unter TARMED konnte sie noch nicht separat abgerechnet werden. Sie ist nicht mit der Fluoreszenzangiographie kumulierbar.

Untersuchung der Metamorphopsien durch Amslernetz oder ähnliche Verfahren, pro Seite (RC.00.0080)

Das Amslergitter ist ein Gitter aus feinen schwarzen Linien auf weissem Hintergrund mit einem zentralen Fixierpunkt. Es ist ein günstiges und effizientes Mittel um die zentrale Netzhaut und Makula subjektiv zu überprüfen. Falls die Makula verdickt ist (z.B. bei Makulaödem, Epiretinaler Membran) nimmt die Patientin oder der Patient die Gitterlinien verzerrt oder gewellt wahr. Bei Defekten der Makula finden sich zentrale Gesichtsfelddefekte. Meist wird nach einem Positiven Test mit dem Amslergitter eine OCT-Messung durchgeführt um die genaue Ursache zu ergründen.

4. Grüner Star/Glaukom

Gonioskopie, pro Seite (RC.40.0010)

Bei der Gonioskopie wird der Kammerwinkel am vorderen Augenabschnitt mit der Spaltlampe und ggf. mit Hilfe einer Gonioskopie-Lupe beurteilt.

Wann ist das nötig?
Besonders im Falle von Glaukomerkrankungen, intraokularer Entzündungen, Diabetes Mellitus oder nach einem Trauma am Auge ist diese Untersuchung angezeigt.

Die Kontaktglasuntersuchung wird auch zur Beurteilung der peripheren Netzhaut herangezogen.

Automatische statische Perimetrie, 55 Punkte (RC.10.0330)

Die Untersuchung des Gesichtsfeld ist ein wichtiger Bestandteil in der Glaukomdiagnostik. Beim Glaukom findet eine zunehmende Degeneration der Netzhautnervenfasern statt, die einem typischen Muster folgt. Durch diese Degeneration entstehen Defekte im Gesichtsfeld. Eine zunahme dieses Defektes spricht für ein zu hohen Augendruck und erfordert entsprechende therapeutische Massnahmen.

Schnittbildaufnahme hinterer Augenabschnitt, pro Seite (RC.35.0170)

Die Degeneration der Nervenfaserschicht kann mittels OCT-Messung am Sehnerven direkt objektiviert werden.

Durch Perimetrie und die OCT-Messung ist es möglich das Voranschreiten des grünen Stars zu beurteilen, respektive den Therapieerfolg von augendrucksenkenden Medikamenten oder anderen Glaukombehandlungen zu messen. Diese können abgerechnet werden sofern ein weitfortgeschrittenes Glaukom besteht oder nach der Messung eine Operation folgt.

Auch bei Routineuntersuchen bei Patienten ab 50 machen bei bekannter Netzhaut- oder Glaukomerkrankung in der Familie OCT-Messungen im Rahmen eines Screenings Sinn. Diese können aber seit wenigen Jahren nicht mehr über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Es gibt Augenärzte, welche die OCT-Messungen deshalb als Selbszahlerleistung abrechnen, was vor der Messung kommuniziert werden muss.

Neuroophthalmologischer Status (RC.15.0010)

Bei Verdacht einer neurologischen Ursache von Augensymptome ist eine neurologische Abklärung durch den Augenarzt angezeigt. Diese beinhaltet die Tests zur Untersuchung der Funktion verschiedener Hirnnerven wie beispielsweise Blickfeld, Gesichtsfeld, Augen- und Lidbewegungen, Hornhautsensibilität und Pupillenmotorik.

5. Hornhaut und Augenoberfläche

Schirmer Test u/o Fluoreszeindurchlässigkeitsprüfung, beidseits (RC.25.0010)

Beim Schirmer-Test wird die Tränenproduktion am Auge mit einem Papierstreifen gemessen.

Bei der Fluoreszeindurchlässigkeitsprüfung wird einerseits der Tränenfilm und dessen Stabilität auf der Hornhaut und andererseits der Abfluss der Tränenflüssigkeit untersucht.

Kornea Topographie, pro Seite (RC.55.0010)

Bei der Topographie der Hornhaut wird die Oberfläche der Hornhaut vermessen. Es entsteht eine Art Höhenkarte ähnlich der Wanderkarte wobei die Höhenunterschiede durch die Abweichung von einer Kugeloberfläche (best-fit-sphere) beschrieben wird.

Wann ist dies nötig?

  • vor und nach refraktiver Chirurgie (Augenlaser)
  • Sicherung der Diagnose einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus)
  • Diagnose und Fortschreiten von ektatischen Hornhauterkrankungen (Keratokonus, PMD) und Hornhautdegenerationen sowie Dystrophien
  • Bestimmung der Hornhautverkrümmung nach intraokulären Eingriffen wie Graustaroperation oder Eingriffen an der Hornhaut wie Hornhauttransplantation
  • Effekt von Oberflächenproblematiken wie Flügelfell (Pterygium)
  • Planung der Graustaroperation
  • Kontaktlinsenanpassung
Sonographie, Pachymetrie der Augen, beidseits (GK.00.0030)

Bei der Pachymetrie wird die Dicke der Hornhaut genau vermessen. Dies kann mit Ultraschall, OCT oder mit der Scheimpflugkamera erfolgen.

Wann ist dies nötig?

  • Bei Krankheiten, die eine Verdünnung der Hornhaut nach sich ziehen können (Keratoconus, PMD)
  • Nach Augenlaseroperationen zum Ausschluss einer ektatischen Veränderung
Hornhaut-Tomographie (RC.55.0020)

Dabei entstehen Schnittbilder der Hornhaut mit hoher Auflösung zur Eruierung von Hornhautdicke, Tiefe von Hornhautnarben, Dokumentation von Hornhauteinschmelzungen. Neu (seit TARDOC) existiert für diese Untersuchung erstmals eine eigene Tarifposition.

Reizhaar-Aesthesiometrie (nicht mehr im TARDOC enthalten)

Messung der Sensibilität der Hornhaut.

Bei Herpesbefall am Auge ist die Sensibilität der Hornhaut reduziert, hier dient die Messung zum Diagnosesicherung. Vor zahlreichen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt wird eine Reizhaar-Aesthesiometrie durchgeführt um eine Prognose, z.B. bezüglich Trockenheit der Augen nach einem refraktiven Eingriff, stellen zu können.

Diese Untersuchung ist unter TARDOC nicht mehr als eigene Position abrechenbar und ist neu in der Grundkonsultation inbegriffen.

Objektive Trübungsmessung der brechenden Medien, beidseits (RC.00.0110)

Patienten die geblendet werden leiden meist an einer Trübung der optischen Medien z.B. Trübung in oder auf der Hornhaut, Trübung der Natürlichen oder künstlichen Linse.

Wann ist dies nötig?

  • vor oder nach der Graustaroperation
  • Tränenfilmproblematik
  • Hornhautnarbe
  • vor oder nach refraktiven Eingriffen an der Hornhaut
Hornhautendothel-Spiegelmikroskopie, pro Seite (RC.55.0030)

Die Endothelzellen kleiden die Rückseite der Hornhaut aus und Pumpen ständig Wasser aus der Hornhaut. Bei Hornhauterkrankungen oder nach intraokularen Eingriffen (z.B. Graustaroperation) kann die Anzahl Endothelzellen reduziert sein.

Wann ist dies nötig?

  • Vor und nach intraokulären Eingriffen
  • Fuchs'sche Endotheldystrophie
Korneale Morphometrie quantitativ, pro Seite (RC.55.0040)

Beurteilung und Auszählung des Bildes der Endothel-Spiegelmikroskopie

Zuschlag für eine kleine operative Versorgung an der Spaltlampe, pro Seite (RC.40.0030)

z.B. Expression von Sekret aus den Meibomdrüsen i.R. Meibomdysfunktion.

6. Notfälle

Notfall- und Dringlichkeits-Pauschalen

TARDOC unterscheidet neu zwei Stufen: Dringlichkeits-Pauschalen (Behandlung innert 2 Stunden indiziert) und Notfall-Pauschalen (eigentlicher Notfall). Wie wird die Notfallmässigkeit einer Konsultation definiert?

Beim direkten Arzt-Patinentenkontakt: Jeder Patient, bei dem sich unabhängig von der auslösenden Ursache eine Störung der vitalen Funktionen ausbildet, zu befürchten, respektive nicht auszuschliessen ist. Gilt auch für Patienten bei denen eine akute Erkrankung, ein Trauma oder eine Vergiftung eine Organschädigung hervorrufen oder zur Folge haben kann.

Ohne direkten Arzt - Patientenkontakt: Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet.

Abhängig vom Zeitpunkt der Dienstleistung werden unterschiedliche Pauschalen abgerechnet:

Notfall-Pauschale C (AA.30.0030)

Bei notfallmässigen Konsultationen

Montag bis Freitag 7 Uhr bis 19:00 Uhr.

Samstag 7 Uhr bis 12:00 Uhr

Notfall-Pauschale D (AA.30.0040)

Montag bis Freitag 19:00 bis 22:00 Uhr, Samstag 12:00 bis 19:00 Uhr, Sonntag 7:00 bis 19:00 Uhr (zzgl. 25%-Zuschlag auf die ärztliche Leistung, AA.30.0050).

Notfall-Pauschale E (AA.30.0050)

Montag bis Freitag 22:00 bis 7:00 Uhr sowie Sonntag 19:00 bis 7:00 Uhr (zzgl. 50%-Zuschlag auf die ärztliche Leistung, AA.30.0070).

Für Konsultationen, die zwar zeitnah (innert 2 Stunden) aber nicht als eigentlicher Notfall indiziert sind, existieren zusätzlich die tieferen Dringlichkeits-Pauschalen A (Mo-Fr 7-19 Uhr, Sa 7-12 Uhr, AA.30.0010) und B (Mo-Fr 19-22 Uhr, Sa 12-19 Uhr, So 7-19 Uhr, AA.30.0020).

7. Berichte

Anders als unter TARMED (eine Pauschale pro 11–35 Zeilen) wird unter TARDOC die Berichterstellung pro Minute abgerechnet und nach Empfänger unterschieden:

Erstellung ärztlicher Bericht für anderen Arzt/Therapeuten, pro Minute (AA.25.0010)

Berichte an zuweisende oder mitbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten.

Erstellung ärztlicher Bericht für Patient oder Angehörige, pro Minute (AA.25.0020)

Berichte direkt an die Patientin, den Patienten oder Angehörige.

Erstellung ärztlicher Bericht für Versicherer, pro Minute (AA.25.0030)

Berichte an die Krankenkasse oder andere Versicherer. Der erste Bericht an den Versicherer kann nicht separat abgerechnet werden; das Ausfüllen vorgefertigter Fragebögen für Versicherer ist nur abrechenbar, falls daraus eine Empfehlung resultiert.

Das könnte Sie auch noch interessieren

Allgemeines

Anamnese Fragebogen

Anamnesebogen bequem online ausfüllen, digital unterschreiben und den QR-Code am Empfang zeigen.
Allgemeines

Aufbau, Funktion und Krankheiten des Auges im Überblick

Das wichtigste Sinnesorgan des Menschen nimmt 70-80% aller Sinneseindrücke wahr. Die Anforderungen und Ansprüche an die Sehkraft nehmen stetig zu.
Allgemeines

Medikamentennebenwirkung am Auge

Verschiedene Wirkstoffe von Medikamenten können Nebenwirkungen am Auge verursachen. Sollten sie das Gefühl haben, dass ein Medikament ihren Augen schadet ist es sinnvoll einen Augenarzt aufzusuchen.